Governance

Wie Unternehmen mit Hilfe von Bilanzkosmetik ihre Zahlen aufhübschen

Das Aufhübschen von Bilanzen ist gang und gebe. Gerade börsennotierte Unternehmen stehen unter ständiger Beobachtung des Kapitalmarktes und versuchen mit Hilfe der Bilanzkosmetik sich in ein besseres Licht zu rücken. Durch Bilanzkosmetik steht das Unternehmen bei einem Vergleich mit der Konkurrenz somit besser da bzw. nicht viel schlechter als es andernfalls wäre.

Der folgende Beitrag zeigt auf, welchen Unterschied es zwischen Bilanzfälschung und Bilanzkosmetik gibt und warum Unternehmen in die Trickkiste der Bilanzkosmetik greifen wie in einen Schminkkasten. Abschließend erfolgt die Betrachtung einzelner Fälle, wie Unternehmen dies konkret tun.

 

Bilanzfälschung vs. Bilanzkosmetik: Was ist der Unterschied?

Zwischen Bilanzfälschung und Bilanzkosmetik besteht ein bedeutender Unterschied: Bei Bilanzfälschung werden Bilanzen manipuliert und damit gegen die bestehenden Regelungen des Handelsgesetzbuches verstoßen. Bilanzkosmetik jedoch bewegt sich innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens und verstößt somit nicht gegen das Gesetz.

Im Falle der Fälschung von Bilanzen besteht in der Regel die Absicht, dass Unternehmen in ein besseres Licht zu rücken, um beispielsweise einen Börsengang zu ermöglichen. Dies geschieht beispielsweise durch die Ausstellung von Scheinrechnungen an nicht-existierende Kunden. So wird der Gewinn zu hoch ausgewiesen. In einigen Fällen der Vergangenheit diente dieser Regelbruch beispielsweise dazu, bei einem Börsengang für Anleger attraktiv auszusehen. Ein weiteres Beispiel bei Bilanzfälschung ist den Ausweis von Vermögen, das sich tatsächlich nicht im Eigentum des Unternehmens befindet oder aber das Weglassen von bestehenden Bankdarlehen bei der Aufstellung der Bilanz. Die hier beschriebenen Beispiele verstoßen gegen die Vorschriften im Handelsgesetzbuch.

Das Fälschen von Bilanzen wird strafrechtlich verfolgt, wobei die Aufdeckung sich in der Regel über viele Jahre hinzieht. Neben den Tätern muss herausgefunden werden, in welchem Umfang und Ausmaß gegen die bestehenden Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung von Vermögen verstoßen wurde. Bei der Bilanzierung geht es um die Frage, ob Vermögen oder Schulden in der Bilanz angesetzt wird. Die Bewertung regelt die Frage, mit welchem Betrag das Vermögen bzw. die Schulden in der Bilanz angesetzt werden müssen.

Bei der Bilanzkosmetik werden im Gegensatz zur Bilanzfälschung die legalen Möglichkeiten ausgenutzt, das Unternehmen in ein positives Bild bei den Investoren zu rücken. Oftmals dient dies dazu, um bestehende Probleme zu verdecken oder aber Entwicklungen besser darzustellen als sie tatsächlich sind.

 

Wozu Bilanzkosmetik?

Aus Sicht des Unternehmens kann mit Hilfe von Bilanzkosmetik die Lage des Unternehmens etwas geschönt dargestellt werden. Sofern sich die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens verschlechtert, kann mit Hilfe von Bilanzkosmetik das ein oder andere Problem verschleiert werden. Langfristig löst dies jedoch die bestehenden Probleme des Unternehmens nicht.

Sofern ein Unternehmen sich in einer schwierigen Situation befindet, können so die Gemüter der Investoren beruhigt werden durch die geschönte Darstellung. Der Vorstand bzw. Geschäftsführer kann durch die geschönte Darstellung seine Argumente unterstreichen, wenn er beispielsweise unter hohem Erfolgsdruck steht. Vielfach ist die Abbildung einzelner Sachverhalte und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens für die Abschlussadressaten zu komplex, um die einzelnen Themenfelder nachvollziehen zu können.

 

Beispiele aus der Praxis

Ein beliebtes Werkzeug der Bilanzkosmetik ist das sog. Sale-and Lease-back. In diesem Fall wird Vermögen des Unternehmens veräußert und anschließend wieder zurückgemietet. Dies verschafft dem Unternehmen bei einem anhaltenden Liquiditätsengpass etwas Luft – zumindest vorübergehend. Dies wird beispielsweise durch den Verkauf eines vom Unternehmen genutzten Gebäudes genutzt.

Der Verkauf erfolgt in vielen Fällen mit einem nicht unbeachtlichen Gewinn, der die Ertragslage des Unternehmens im Jahr der Veräußerung positiv beeinflusst. Die nun zu leistenden Mietzahlungen des Unternehmens sind nicht aus der Bilanz ersichtlich. Dazu muss ein Blick in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen. Allerdings werden dort im veröffentlichten Jahresabschluss die Mietzahlungen nicht einzeln aufgelistet. Dieses Beispiel zeigt: Vor allem, wenn Vermögen veräußert wird, das das Unternehmen für die Erfüllung seiner Tätigkeit benötigt, ist dies als problematisch einzustufen. Zudem löst Sale-and-lease-back einzelner Vermögenswerte langfristig nicht bestehende Probleme des Unternehmens.

Bei den außerplanmäßigen Abschreibungen hat das Unternehmen einen Ermessensspielraum, der genutzt werden kann. Außerplanmäßige Abschreibungen sind Abschreibungen, die nur aufgrund von außergewöhnlichen Gegebenheiten durchgeführt werden müssen. Dabei spielt die Einschätzung der individuellen Lage der Unternehmensleitung eine erhebliche Rolle. Die Einschätzung von Prognosen kann falsch oder richtig sein, allerdings ist dies erst Jahre später bekannt.

Insbesondere bei einem Wechsel des Vorstands bzw. Geschäftsführers werden besonders hohe außerplanmäßige Abschreibungen durchgeführt, wie einige Studien in der Vergangenheit belegt haben. Dies hat für den neuen Vorstand den Vorteil, dass er diese auf seinen Vorgänger schieben kann. Zudem wird sich so die Lage des Unternehmens verbessern, da im Folgejahr die außerplanmäßigen Abschreibungen wieder deutlich niedriger sein werden.

Ein weiteres Instrument der Bilanzkosmetik ist die Berechnung von geschönten Kennzahlen des Unternehmens. Für viele Kennzahlen wird nicht der Gewinn herangezogen, sondern der sog. EBIT bzw. der EBITDA. Beim EBIT handelt es sich um den Gewinn vor Zinsen und Steuern, der EBIDTA wurde noch um die Abschreibungen bereinigt. Böse Zungen sprechen hier oft vom sog. „Gewinn vor allem“.

Bei der Berechnung der Kennzahlen hängt es auch maßgeblich davon ab, welche Berechnungsgrundlage für einzelne Kennzahlen zugrunde gelegt wurden. So rechnen Unternehmen beispielsweise auch oft Sondereinflüsse heraus. Was unter Sondereinflüssen zu verstehen ist, definiert jedes Unternehmen für sich. Hier ist oft fraglich, ob es sich bei den Bereinigungen tatsächlich um Sondereinflüsse handelt. So werden oftmals Kosten für größere Skandale herausgerechnet oder aber Kosten für Umstrukturierungen und Firmenkäufe. Allerdings ist hier fraglich, ob dies bei größeren Unternehmen auch tatsächliche Sondereinflüsse sind, da diese oftmals jedes Jahr in unterschiedlicher Höhe anfallen.

Durch die individuelle Definition der Berechnung einzelner Kennzahlen wird die Vergleichbarkeit für Investoren mit anderen Unternehmen unmöglich. So bleibt lediglich die Möglichkeit, die Kennzahlen selbst und ohne die Bereinigung um diverse Kostenblöcke zu berechnen.

Die Verschleierung des Grundes eines Umsatzwachstums stellt eine weitere Möglichkeit dar, wie sich Unternehmen mit Hilfe von Bilanzkosmetik besser darstellen können. Beim Wachstum des Umsatzes ist entscheidend, worauf dieser beruht. Dies kann entweder durch internes Unternehmenswachstum oder durch getätigte Zukäufe erfolgt sein. Wenn das Umsatzwachstum lediglich aufgrund von Zukäufen erfolgt ist, muss dies anders beurteilt werden, als bei einer Steigerung aufgrund internen Wachstums. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass die Umsätze ohne den getätigten Zukauf sogar zurückgegangen wären.

Wie die Beispiele zur Bilanzkosmetik zeigen, gibt es einige Möglichkeiten, das Unternehmen in ein besseres Licht zu rücken. Sofern jedoch die Bilanzkosmetik eingesetzt wird, um die schlechte Lage des Unternehmens zu verschleiern, gelingt dies nur vorübergehend.

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