Governance

Future Good Governance – Wie sich die Arbeit im Aufsichtsrat zukünftig verändert

 

Die Neugestaltung der Corporate Governance ist eine Initiative der Vereinigung Deutscher Aufsichtsräte e.V. (VARD), die Impulse für eine gute Corporate Governance in der Zukunft gibt. Anlass für die Initiative #FGG Future Good Governance sind unter anderem die großen Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen. Dazu zählen neben der Digitalisierung und dem Stakeholder-Value Ansatz auch zunehmende Cyber-Risiken. Auch die Überarbeitung von Geschäftsmodellen im Zuge der digitalen Transformation wird behandelt.

Diese Herausforderungen wirken sich nicht nur auf den Corporate Governance Kodex aus. Auch die Arbeit des Aufsichtsrates verändert sich dadurch. Es ergeben sich neue Anforderungen bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsmandaten. Somit müssen beispielsweise die Kompetenzprofile entsprechend angepasst oder überarbeitet werden. Die Ausrichtung wird sich immer mehr auf die Zukunft der Unternehmen fokussieren. Dadurch wird die Bedeutung von Erfahrungswissen immer schneller veralten. Dies führt ferner dazu, dass das Erlernen der Anwendung neuer Techniken und das Wissen zukünftiger Entwicklungen immer mehr an Relevanz gewinnen.

 

Zukunftsfragen einer guten Corporate Governance

Bei der Gestaltung der Future Corporate Governance rücken die Werte und Überzeugungen der Diskussionspartner immer mehr in den Mittelpunkt. Die Initiative von VARD möchte an dieser Neugestaltung mitwirken. Entscheider in Unternehmen müssen heute immer mehr Zukunftsfragen im Unternehmen beantworten. Anders als früher steht dabei nicht die Maximierung des Gewinns im Vordergrund. Es geht vielmehr um ethische Fragen, wobei auch Fragen der sozialen Verantwortung diskutiert werden.

Es sollten deshalb entscheidende Fragestellungen beantwortet werden wie:

  • Wie wird das Geschäftsmodell des Unternehmens in der Zukunft aussehen?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Veränderungen der digitalen Transformation auf die Arbeitsweise der Mitarbeiter?

Insbesondere durch die Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie hat sich bereits der Anteil der Arbeit im Homeoffice deutlich erhöht. Vermutlich wird es auch nach der Corona-Pandemie einen deutlich höheren Anteil an Arbeitnehmern geben, die regelmäßig von Zuhause aus arbeiten.

Dies bringt für Unternehmen neue Herausforderungen mit sich, die beispielsweise die Arbeitszeit oder die Zusammenarbeit im Team betreffen. Ganz abgesehen davon, dass auch Herausforderungen wie die Gesundheit der Mitarbeiter aktuell andere Lösungsansätze benötigen, als bei einer Präsenzkultur.

 

Aufsichtsrat in der Zukunft

Die Initiative wirft zudem die Fragen auf, ob es neue Möglichkeiten der Überwachung des Vorstands gibt. Hier zeigt sich bereits seit einigen Jahren ein eindeutiger Trend: Der Aufsichtsrat ist nicht mehr nur ein Berater und Kontrolleur, sondern wird auch zum Sparringspartner des Vorstands. Dies wirft die Frage auf, in welchem Modell die Zusammenarbeit dieser beiden Parteien in Zukunft gelingt.

Bisher dominiert in Deutschland das sogenannte dualistische System: Die Trennung zwischen Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Der Vorstand fungiert dabei als Leiter des Unternehmens, der Aufsichtsrat als Kontrollorgan. Im angelsächsischen Raum hingegen wird das monistische System angewendet: Hier ist die Leitung des Unternehmens nicht von der Kontrolle getrennt.

Anders als der Aufsichtsrat leitet der Verwaltungsrat in diesem System die Gesellschaft und bestimmt die Grundlinien der Tätigkeit. Außerdem überwacht der Verwaltungsrat die Umsetzung der Tätigkeiten. Er muss dazu einen oder mehrere geschäftsführende Direktoren bestimmen. Der entscheidende Unterschied ist hierbei, dass der Verwaltungsrat befugt ist, dem geschäftsführenden Direktoren Weisungen bezüglich des Tagesgeschäftes des Unternehmens zu erteilen. Diese Befugnis, das Tagesgeschäft aktiv mitzubestimmen, hat der Aufsichtsrat nicht.

In der Zukunft wird vermutlich eine Mischung der beiden Systeme existieren: Es werden Elemente des dualistischen und des monistischen Systems kombiniert . Wie dies genau aussehen wird, wird diskutiert.

 

Was ist die Besonderheit an der Future Corporate Governance?

Die Initiative des Aufsichtsratsnetzwerkes VARD regt dazu an, die Zukunft der Corporate Governance aktiv mitzugestalten. Diese Mitgestaltung kann allerdings nur durch Personen erfolgen, die die Verantwortungen in den Unternehmen tragen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Konsequenzen neuer Vorschläge und Ideen praxisnah diskutiert werden können.

Die Initiative steht der Regulierung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex durchaus kritisch gegenüber. Die zunehmenden Regulierungen für Unternehmen führen nicht zwangsläufig zu einer besseren Corporate Governance in den Unternehmen. Es besteht vielmehr die Gefahr, den Fokus für die wesentlichen Themen aufgrund der umfangreichen Regulierungen aus den Augen zu verlieren.

Das aktive Mitgestalten der Unternehmensverantwortlichen wie Aktionären, Aufsichtsräten und Vorständen wird von der Initiative als unbedingt notwendig erachtet. Denn nur durch die aktive Mitarbeit an einer Future Corporate Governance steigt auch die Akzeptanz künftiger Regelungen. Die neuen Zeiten der digitalen Transformation erfordern neue Konzepte. Dabei werden die Ideen der Unternehmensverantwortlichen benötigt, um diese gemeinsam zu diskutieren und zu erarbeiten. Insbesondere das Teilen von Erfahrungen der Diskussionsteilnehmer sind ausdrücklich erwünscht.

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