Governance

Nachbesetzung von Aufsichtsratsmandaten – welche Kompetenzen die Kandidaten mitbringen müssen

Gerade in der Krise ist es für Unternehmen besonders wichtig, kompetente Mitglieder im Aufsichtsrat zu haben. Wie die Situation durch den Ausbruch der Corona-Pandemie zeigt, können auch wirtschaftlich stabile Unternehmen durch externe Auswirkungen in Schwierigkeiten geraten. Dies gilt nicht nur im Falle eines erheblichen Umsatzeinbruchs aufgrund von Beschränkungen und Ladenschließungen.

Auch Unternehmen, die mit einer erheblich angestiegenen Nachfrage konfrontiert sind, stehen derzeit vor großen Herausforderungen. Hier stellt sich nicht nur die Frage, wie kurzfristig Mitarbeiter eingestellt werden können. Auch die Beschaffung von Rohstoffen oder aber schnelle Investitionsentscheidungen können mitunter Schwierigkeiten bereiten. Denn wie sich momentan sehr deutlich zeigt: Die Entwicklungen sind sehr dynamisch. Entschieden und geplant wird nur noch sehr kurzfristig. Für längere Zeiträume vorauszuschauen, ist nahezu unmöglich.

Dies zeigt sich insbesondere auch daran, dass viele Unternehmen ihre Prognosen zurückgenommen haben und derzeit keine neuen veröffentlichen.

 

Der Deutsche Corporate Governance Kodex

Der Deutsche Corporate Governace Kodex empfiehlt, konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Gremiums zu benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtprofil zu erarbeiten. Der Aufsichtsrat soll dabei auch auf Diversität achten. Sofern der Aufsichtsrat Vorschläge an die Hauptversammlung macht, sollen diese Ziele berücksichtigt werden. Inwieweit das Kompetenzprofil vom Unternehmen umgesetzt wurde, soll in der Erklärung der Unternehmensführung veröffentlicht werden. Zudem ist in dem Kodex vorgesehen, dass für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Altersgrenze festgelegt werden soll. Das soll gewährleisten, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats noch berufstätig sind und somit ihr Wissen stets auch außerhalb der Arbeit im Gremium auf dem Laufenden halten.

 

Die Ziele des Kompetenzprofils

Das Ziel des Kompetenzprofils liegt darin, das gesamte Gremium so zusammenzusetzen, dass die Mitglieder über die Kenntnisse verfügen, die für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Beratungs- sowie Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand des Unternehmens erforderlich sind. So ist eine effektive Überwachung des Vorstands überhaupt erst möglich. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Haftungsrisiken für die Mitglieder des Aufsichtsrats steigen.

Auch wenn nicht jedes Mitglied Experte in allen Gebieten sein muss, sollten ausreichend Mitglieder über einzelnes erforderliches Know-how verfügen. Unerlässlich sind beispielsweise Kenntnisse in den Rechnungslegungsvorschriften oder aber auch Branchenkenntnisse. Auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats Jurist ist, kann dies den Ablauf der Sitzungen erheblich erleichtern. Insbesondere bei einer geringen Anzahl an Mitgliedern im Aufsichtsrat wird bei juristischen Fragen der Anwalt des Unternehmens um Rat gefragt. Je größer das Gremium jedoch ist, desto eher wird ein Jurist in diesem benötigt.

Durch regelmäßige Weiterbildungen sollen sich die Griemienmitglieder ohnehin mit neuen gesetzlichen Vorschriften, Veränderungen in der Branche oder aber auch die Einarbeitung oder aber die Vertiefung von Kenntnissen der Rechnungslegung beschäftigen. Manche Unternehmen organisieren auch direkt interne Weiterbildungen, um den gesamten Rat gemeinsam zu schulen.

 

Persönliche Voraussetzungen der Aufsichtsratsmitglieder

Zu den persönlichen Voraussetzungen zählen neben entsprechender Leistungsbereitschaft für eine aktive Mitarbeit im Gremium auch entsprechende soziale Kompetenzen. Dies bedeutet insbesondere auch eine vorhandene Fähigkeit mit Konflikten umzugehen und kritikfähig zu sein.

Darüber hinaus müssen Aufsichtsratskandidaten auch analytische Fähigkeiten besitzen, um dem Vorstand in schwierigen Situationen beratend zur Seite stehen zu können. Genauso entscheidend sind Integrität und ethisches Handeln. Insbesondere bei kritischen Diskussionen zeigt sich hier, ob dies auch tatsächlich bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats vorhanden ist. Wie die aktuellen Diskussionen in der Presse zeigen, kann dies auch für das Image eines Unternehmens nicht unerheblich sein. So werden beispielsweise Niederlassungen in Steueroasen und die gleichzeitige Inanspruchnahme von staatlich geförderten Darlehen oder Kurzarbeit kontrovers diskutiert.

 

Festlegung der Fachkompetenz des Gremiums

Bei der Festlegung der Fachkompetenzen für das gesamte Gremium sollte ein entsprechendes Anforderungsprofil mit den einzelnen erforderlichen Fachkenntnissen vom Unternehmen erstellt und veröffentlicht werden. Dieses zeigt die Kenntnisse, Fähigkeiten sowie fachlichen Erfahrungen auf, die das Gremium als Ganzes aufweisen muss. Dies kann insbesondere auch bei der Nachbesetzung von einzelnen Sitzen im Aufsichtsrat sehr hilfreich sein. Anhand der aufgelisteten Fachkompetenzen kann analysiert werden, welche Kompetenzen bereits vorhanden sind und welches Know-how das neue Mitglied haben sollte. Dies kann vor allem bei der Suche nach geeigneten Kandidaten helfen.

Die Fachkompetenzen sind grundsätzlich unternehmensspezifisch und von den speziellen Anforderungen der Branche abhängig. Allerdings gibt es auch Kompetenzen, die branchenunabhängig unerlässlich sind. Dies gilt beispielsweise für Finanzkenntnisse. Hier sollte das Gremium als Ganzes über ausreichende Erfahrung bzw. Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung aufweisen. Dazu zählen ebenso Erfahrungen mit betriebswirtschaftlichen Prozessen oder aber Kenntnisse der Unternehmensfinanzierung sowie Kapitalmarktthemen.

Neben dem Erfordernis von Kenntnissen zur Strategie und im Bereich Human Resources muss auch ein entsprechendes Branchen-Know-how vorhanden sein. Im Kompetenzprofil wird festgelegt, welche Kompetenzen hierbei für das Gremium als Ganzes vorhanden sein müssen. Sollten sich aufgrund aktueller Entwicklungen Veränderungen des Geschäftsmodells ergeben, muss auch das möglicherweise im Kompetenzprofil überarbeitet werden.

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