Governance

Empfehlungen für investororientierte Non-GAAP-Berichterstattung

Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalysten und Asset Management (DVFA), ein Berufsverband von Finanzanalysten, hat Empfehlungen zu einer investororientierten Non-GAAP-Berichterstattung herausgegeben. Dabei handelt es sich um freiwillig publizierte Anpassungen von Erfolgsgrößen. Der Hintergrund dieser Empfehlungen ist die bisherige Praxis, dass Unternehmen bestimmte Kennzahlen darstellen und versuchen, diese positiv zu beeinflussen.

Non-GAAP-Zahlen sind finanzielle Leistungskennziffern, die nicht von den Regeln der Rechnungslegung vorgegeben werden. Trotzdem haben sie in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Aufgrund fehlender Regelungen haben Unternehmen verschiedene „bereinigte“ Kennzahlen veröffentlichen, die für Investoren die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse erschweren bzw. unmöglich machen. Oftmals stellen Unternehmen durch die selbst vorgenommene und festgelegte Bereinigung beispielsweise die Ertragslage des Konzerns besser dar.

 

Die zwölf Empfehlungen des DVFA sollen zu einer Transparenz und der Vergleichbarkeit der Unternehmen für Investoren beitragen. Im folgenden Beitrag werden die Empfehlungen genauer dargestellt.

1. Ausweis von Einmaleffekten

Empfehlung: Investoren und Finanzanalysten erwarten, dass Unternehmen grundsätzlich und im Interesse von Transparenz und Glaubwürdigkeit Einmaleffekte in der Finanzberichterstattung ausweisen.

Erläuterung: Damit Investoren die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens beurteilen können, sollen einmalige Effekte separat ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich um nicht wiederkehrende oder außergewöhnliche Geschäftsvorfälle. Durch die Offenlegung dieser Einmaleffekte kann verhindert werden, dass Unternehmen zur Ergebnisglättung diese beliebig definiert und im Laufe der Geschäftsjahre nicht einheitlich anwendet.

2. Überleitungsrechnung

Empfehlung: Kernstück der Berichterstattung von angepassten Größen sollte eine detaillierte, übersichtliche und transparente Überleitungsrechnung sein.

Erläuterung: In der Überleitungsrechnung werden einige Posten angepasst, sodass die Zahlen vor und nach der Anpassung aufgezeigt. Insbesondere an den nicht wiederkehrenden Anpassungen sind nicht nur Investoren, sondern auch Finanzanalysten hauptsächlich interessiert. Bei der Darstellung der Überleitungsrechnung gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der Praxis hat sich das Drei-Spalten-Format als besonders übersichtlich herauskristallisiert. In diesem Format der Überleitungsrechnung wird der in der ersten Spalte der EBITDA vor den Anpassungen dargestellt, in der mittleren Spalte die vorgenommenen Anpassungen und in der rechten Spalte der angepasste EBITDA. Für eine übersichtliche Überleitungsrechnung ist eine Zuordnung der Anpassungen auf die einzelnen Quartale und Quartale für Finanzanalysten sehr aufschlussreich.

 

3. Konzerninterne Richtlinie zur Anwendung von Non-Recurring Items in der externen Berichterstattung

Empfehlung: Investoren und Finanzanalysten erwarten, dass Unternehmen den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Non-Recurring Items in der externen Berichterstattung in einer konzerninternen Richtlinie festhalten, und diese Richtlinie veröffentlichen.

Erläuterung: Sowohl die Veröffentlichung als auch die Einhaltung einer konzerninternen Richtlinie stärkt das Vertrauen. Diese Richtlinie gibt Auskunft darüber, wie das Unternehmen die Ergebnisbereinigungen vorgenommen hat.

 

4. Definition, Schwellenwerte, Periodizität

Empfehlung: Die Richtlinie sollte eine Definition von Non-Recurring Items (in Abgrenzung zu „Recurring Items“) beinhalten, Schwellenwerte, sowie eine Aussage zur Periodizität, d. h. innerhalb welcher Periode Ereignisse als wiederkehrend definiert werden.

Erläuterung: Um die gewünschte Transparenz zu erreichen, sollten Unternehmen ihre Definition von einmaligen und wiederkehrenden Ereignissen darlegen. Wichtig ist dabei die konsistente Anwendung dieser, um eine Vergleichbarkeit im Zeitablauf zu ermöglichen. Zudem trägt die Festlegung von Schwellenwerten (Ober- und Untergrenzen) zu einer konsistenten Anpassung bei. Bei der Periodizität kann beispielsweise festgelegt werden, dass Erträge und Aufwendungen als nicht wiederkehrend eingestuft werden, wenn das Ereignis in den nächsten zwei Jahren erwartungsgemäß nicht wieder auftritt bzw. in den vorangegangenen beiden Jahren nicht bereits aufgetreten ist.

 

5. Restrukturierungs-Aufwendungen

Empfehlung: Für eine transparente und nachvollziehbare Darstellung sollten Unternehmen Restrukturierungs-Aufwendungen möglichst granular und detailliert berichten.

Erläuterung: Bei Restrukturierungs-Aufwendungen hat das Unternehmen den größten Ermessensspielraum bei der Darstellung. Dies betrifft beispielsweise die Zuordnung der Aufwendungen, die der Restrukturierung zugeordnet werden. Die Zuordnung der Restrukturierungs-Aufwendungen zu den nicht wiederkehrenden Ereignissen wird kontrovers diskutiert, da bei großen Konzernen in gewisser Regelmäßigkeit vorkommen. Durch die Offenlegung der Restrukturierungs-Aufwendungen als separater Posten, wird die geforderte Transparenz geschaffen.

 

6. Erträge

Empfehlung: Nicht nur einmalige Aufwendungen: auch um einmalige Erträge adjustieren.

Erläuterung: Wie die bisherige Erfahrung zeigt, sind die angepassten EBIT-Größen bei den meisten Unternehmen größer als der nicht angepasst EBIT. Dies liegt daran, dass bei den Korrekturen vor allem einmalige Aufwendungen herausgerechnet werden. Der Ausweis einmaliger Erträge und eine entsprechende Korrektur findet sich hingegen eher selten. Die Auflösung von Rückstellungen oder aber der Verkauf eigener Anteile sind klassische Beispiele für einmalige Erträge. Daher empfiehlt die DVFA, zur Schaffung von Transparenz sowohl die einmaligen Erträge als auch die einmaligen Aufwendungen bei der Bereinigung herauszurechnen.

 

7. Gleichrangige Benennung

Empfehlung: Zur Transparenz und Weiterverarbeitung der Finanzdaten ist es unerlässlich, die Basis der Bereinigung durch die Non- Recurring Items offenzulegen, nämlich das direkt aus der Gewinn- und Verlustrechnung ableitbare EBIT oder EBITDA.

Erläuterung: Unternehmen sollen die angepassten Ergebnisgrößen sowohl im Geschäftsbericht als auch in den sonstigen Veröffentlichungen des Unternehmens wie beispielsweise Pressemeldungen und Analystenpräsentationen offenlegen. Angepasste Größen sollten jedoch weder isoliert hervorgehoben noch benannt werden. In den Veröffentlichungen sollten die Kernbotschaften sich nicht ausschließlich auf die angepassten Ergebnisgrößen beziehen.

 

8. Kontinuität, Stetigkeit, Vergleichbarkeit

Empfehlung: Definition der Ergebnisgrößen, der Kategorien der Non-Recurrings und auch der Kriterien hierfür sollten von Unternehmen kontinuierlich weiterverfolgt werden.

Erläuterung: Um eine Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse zu erreichen, muss der Grundsatz der Stetigkeit eingehalten werden. Daher sollten beispielsweise nicht jährlich neue Kennzahlen definiert werden, sondern eine gewisse Kontinuität bei den ausgewiesenen Kennzahlen bestehen. Die Vergleichbarkeit, die dadurch erreicht wird, schafft bei den Investoren Vertrauen in die Berichterstattung über die Kennzahlen des Unternehmens.

 

9. Grafische Darstellungsweise

Empfehlung: Umfang und Effekte der einzelnen Anpassungen sollten zusätzlich grafisch dargestellt werden.

Erläuterung: Um für Investoren die Effekte und deren Umfang anschaulicher zu machen, sollten diese nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch in grafischen Darstellungen verdeutlicht werden.

 

10. Mehrjährige Betrachtung

Empfehlung: Investoren und Finanzanalysten erwarten, dass Unternehmen eine Darstellung der Anpassungen über mehrere Jahre berichten.

Erläuterung: Die Glättung der angepassten Ergebnisgrößen durch die Eliminierung von Einmaleffekten soll im Zeitverlauf dargestellt werden. Dadurch kann das Unternehmen die Konsistenz in der Anpassungspraxis transparent machen. Eine Mehrjahrs-Betrachtung der relevanten Größen ermöglicht dieses Informationsbedürfnis der Investoren.

 

11. Erläuterung der internen Verwendung der Adjusted Non-GAAP

Empfehlung: Unternehmen sollten offen legen, auf welche Weise und für welche Zwecke adjustierte Non-GAAP-Kennzahlen intern verwendet werden.

Erläuterung: Bei der Frage der internen Verwendung der Kennzahlen ist unter anderem die Frage entscheidend, ob diese beispielsweise für die Vorstandsvergütung eine Rolle spielt.

 

12. Ableitbarkeit aus Rechnungswesen

Empfehlung: Non-GAAP-Elemente sollten grundsätzlich aus dem Rechnungswesen des Unternehmens hergeleitet werden z. B. aus dem Konzernabschluss.

Erläuterung: Aufgrund des Vertrauens der Anleger in den veröffentlichten Konzernabschluss sollte dieser als Ausgangsbasis für die vorgenommenen Anpassungen genommen werden. Dieses Vertrauen beruht auf dem Prüfungsurteil des Wirtschaftsprüfers, der dem Abschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

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