Governance

Wie die Restrukturierung in Unternehmen gelingt: Ein Leitfaden für den Aufsichtsrat

Derzeit befinden sich viele Unternehmen aufgrund der Corona-Krise in einer wirtschaftlich angespannten Lage. Aufgrund der komplexen Ausnahmeregelungen ist jedoch die Anzahl der Insolvenzen laut eines Artikels der Tageszeitung Die Welt vom 4. März 2021 geringer als im Vorjahreszeitraum. Seit kurzem ist zudem das neue Gesetz zur Sanierung und Restrukturierung in Kraft. Das Ziel ist hier unter anderem, dass bei einer Unternehmenskrise bereits früher entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können, damit eine Insolvenz der Unternehmen abgewendet werden kann.

 

 

Besondere Aufgaben des Aufsichtsrats in der Unternehmenskrise

Anders als in der Vergangenheit ist ein Aufsichtsratsmandat keine ehrenamtliche Tätigkeit mehr, bei der kritische Themen eher weniger im Fokus standen. Diese Veränderung zeigt sich nicht nur an den gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsräte. Aufgrund einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen und ständigen Reformen müssen sich Aufsichtsräte laufend weiterbilden, um ihrer Aufgabe entsprechend nachkommen zu können.

Diese gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit zeigen sich auch durch die möglichen Haftungstatbestände. Vor allem in einer Unternehmenskrise oder während der Restrukturierung sollten Aufsichtsräte besonders auf ihre Haftungsrisiken achten und ihre Arbeit ausreichend dokumentieren. So sollten die Mitglieder des Aufsichtsrates beispielsweise darüber wachen, ob das Risikomanagementsystem des Unternehmens angemessen ist. Sollte das Risikomanagementsystem nicht adäquat sein, muss der Vorstand entsprechende Anpassungen vornehmen. So zeigt sich beispielsweise bei Unternehmenskrisen immer wieder, dass zusätzliches Personal für die betroffenen Abteilungen eingestellt werden muss.

In einer Unternehmenskrise ist der Überwachungs- und Beratungsaufwand für den Aufsichtsrat deutlicher höher. Dies zeigt sich allein durch die höhere Sitzungsfrequenz, um wichtige Beschlüsse fällen zu können. Möglicherweise sind daher auch Veränderungen im Gremium notwendig, um sich entsprechende Expertise im Bereich der Sanierung und Restrukturierung mit ins Boot zu holen. Zuvor muss jedoch eruiert werden, welche Kompetenzen im Gremium bezüglich Sanierung und Restrukturierung bereits vorhanden sind.

 

Schnelles Handeln im Aufsichtsrat gefragt

Zur Abwendung von Haftungsrisiken sollte der Aufsichtsrat rechtzeitig auf die Stellung eines Insolvenzantrages hinwirken, sofern sich eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung abzeichnet. Wie bereits eingangs erläutert gestaltet sich dies aufgrund der komplexen Ausnahmeregelungen derzeit besonders schwierig. Daher sollte im Zweifel der Rechtsanwalt des Unternehmens gefragt werden, sofern es keinen Juristen im Aufsichtsrat gibt, der sich mit dieser Thematik auskennt. Um eine drohende Insolvenz abzuwenden, ist das rechtzeitige Erkennen und Gegensteuern ratsam.

Je schneller gehandelt wird, desto eher kann den negativen Entwicklungen entgegengesteuert werden. Sobald die Jahresabschlüsse des Unternehmens einen deutlich negativen Trend der Unternehmensentwicklung aufzeigen, sollte der Aufsichtsrat entsprechend handeln. Denn sowohl für Restrukturierungs- als auch Sanierungsmaßnahmen wird ausreichend Zeit benötigt, um die Maßnahmen umzusetzen. Entscheidend ist dabei, den Vorstand dahingehend zu beraten, welcher Weg für das Unternehmen hier der zielführendste ist. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob und wenn ja, welcher Berater dafür beauftragt werden soll. An dieser Stelle kommt dem Aufsichtsrat eine wichtige Beratungsaufgabe zu.

 

Der CRO im Restrukturierungsprozess

Einige Unternehmen haben schlechte Erfahrungen mit Beratern gemacht. Diese Erfahrungen führen dazu, dass externe Unterstützung im Krisenfall strikt abgelehnt wird. Der Fokus vieler Berater liegt in der Erstellung von Konzepten, die das Unternehmen anschließend häufig in Eigenregie umsetzen soll. Häufig scheitert dies jedoch in der Praxis.

Anstatt nach einer anderen Lösung des Problems zu suchen, passiert daher häufig nichts. Der Aufsichtsrat sollte sich regemäßig berichten lassen und ggf. Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. So kann es beispielsweise für die Umsetzung der Maßnahmen zielführend sein, wenn vorübergehend ein weiterer Vorstand berufen wird. Dieser Vorstand sollte Experte im Bereich der Unternehmenssanierung und Restrukturierung sein. In der Praxis wird dieser direkt als Chief Restructuring Officer (CRO) berufen.

Bei der Auswahl eines CRO sollte nicht nur auf die fachliche Kompetenz Wert gelegt werden. Ebenso entscheidend für eine erfolgreiche Sanierung bzw. Restrukturierung ist die gleiche Zielsetzung des Unternehmens und des neuen CRO. Denn bereits bei der Berufung eines CRO muss folgendes bedacht werden: Gerade wenn auch sehr unangenehme Entscheidungen wie beispielsweise der Abbau von Personal anstehen, sollten sich die Interessen des Unternehmens mit dem CRO überschneiden.

Für eine erfolgreiche Restrukturierung ist es ratsam, sich vor der Entscheidung für die Vorgehensweise über die jeweiligen Vor- und Nachteile auszutauschen. Denn weitere Fehler bei der Restrukturierung verursachen nicht nur vermeidbare Kosten, sondern können die Unternehmenskrise sogar noch verstärken.

 

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