Governance

Wie hat sich die Arbeit des Aufsichtsrats seit Corona verändert?

Innerhalb weniger Wochen hat sich die wirtschaftliche Lage zahlreicher Unternehmen dramatisch verändert. Anders als in der Finanzkrise 2008, in der vordergründig Bankenbetroffen waren, trifft es im jetzigen Fall vor allem die Realwirtschaft. Eine weitere Besonderheit ist neben einer sehr dynamischen Entwicklung auch der beschleunigte Einbruch des Umsatzes, der bei einigen Unternehmen nahezu zu einem vollständigen Zusammenbruch geführt hat. Andererseits gibt es auch Unternehmen, die als Krisenprofiteure volle Auftragsbücher haben und mit der Bedienung der Nachfrage nicht hinterherkommen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen steht auch der Aufsichtsrat vor teilweise schwierigen Entscheidungen, die derzeit auch sehr schnell getroffen werden müssen. Es ist derzeit sehr schwierig, Prognosen zu machen. Erstmalig ist es auch so, dass DAX-Konzerne keine Prognosen mehr veröffentlichen. Die aktuelle Lage macht es unmöglich Aussagen darüber zu treffen, was in wenigen Wochen zutreffen könnte. Die zukünftigen Entwicklungen hängen mitunter vor allem auch von der steigenden Verbreitung des Corona-Virus und den damit verbundenen Einschränkungen der Wirtschaft zusammen.

 

Virtuelle Sitzungen des Gremiums

Anders als in einer „normalen“ Wirtschaftskrise ist die Besonderheit der derzeitigen Krise, dass physische Aufsichtsratssitzungen derzeit schwierig bzw. nicht möglich sind. Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus werden seit Wochen die sozialen Kontakte beschränkt. Ferner kommt neben den Reisebeschränkungen u. a. durch geschlossene Grenzen auch die Tatsache hinzu, dass manche Gremienmitglieder aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe gehören.

Aber gerade in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit sind die Sitzungen des Aufsichtsrats von besonderer Bedeutung. Unternehmen, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, müssen möglicherweise den Aufsichtsrat relativ kurzfristig für eine Sitzung einberufen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es nicht lediglich um eine Zustimmung geht, die beispielsweise im Umlaufverfahren per E-Mail eingeholt werden kann.

Die Verschiebung einer Aufsichtsratssitzung scheint vor diesem Hintergrund bedenklich. Als Lösung bieten sich somit virtuelle Aufsichtsratssitzungen an. Allerdings stößt dies bei einzelnen Mitgliedern, trotz der derzeitigen Umstände, auf Ablehnung. Hier zeigt sich, wie wichtig entsprechende Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien sind. Auch wenn diese bei dem ein oder anderen Mitglied des Kontrollgremiums noch ausbaufähig sind, sollte die Bereitschaft für schnelles Lernen bestehen. Denn genau durch die derzeitige Situation besteht die Chance, dass auch nach der Corona-Krise einige Sitzungen und Besprechungen virtuell abgehalten werden können. Auch wenn dies einen persönlichen Kontakt nicht ersetzen wird, bieten virtuelle Besprechungen die Möglichkeit, ortsunabhängig zusammenzuarbeiten.

Derzeit besteht nahezu keine andere Möglichkeit, als die terminierten Sitzungen des Aufsichtsrats virtuell abzuhalten. Dadurch wird möglicherweise die Terminfindung erleichtert, da keine Zeit für die Anreise mit eingeplant werden muss. Auch können so die ansonsten angefallenen Spesen eingespart werden. Mittel- bis langfristig gesehen werden die Sitzungen vermutlich eine Kombination aus Präsenz- und virtuellen Treffen sein. Denn gerade auch bei einer Begehung im Unternehmen sollte das Gremium vor Ort sein. Wie wichtig dies sein kann, hat sich bereits in der Vergangenheit bei einigen Fällen gezeigt.

 

Virtuelle Hauptversammlungs-Saison im ersten Halbjahr 2020

In diesem Jahr standen viele Unternehmen bereits vor der Entscheidung, die bereits terminierte und vorbereitete Präsenzveranstaltungzu verschieben oder erstmalig eine virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Wie sich zeigt, haben sich viele Unternehmen für eine virtuelle Hauptversammlung entschieden. Die Einberufungsfrist der Hauptversammlung konnte aufgrund der aktuellen Lage ausnahmsweise mit der Zustimmung des Aufsichtsrats verkürzt werden.

Insbesondere bei kritischen Themen sorgt die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung für weiteren Diskussionsstoff. Denn anders als bei einer Präsenz-Hauptversammlung müssen die Fragen der Aktionäre in der Regel bis spätestens 48 Stunden vor der terminierten Hauptversammlung eingereicht werden. Hier wird insbesondere das Thema der Beschränkung der Aktionärsrechte kontrovers diskutiert.

Anders als bei einer gängigen Hauptversammlung muss der Aufsichtsratsvorsitzende, der die Versammlung in der Regel leitet, seine Rede nun entsprechend der Situation anpassen. Auch entfällt der persönliche Austausch mit Investoren oder aber den Aufsichtsratskollegen vor Ort.

 

Existenzbedrohende Situation der Unternehmen

In einigen Branchen befinden sich Unternehmen in einer existenzbedrohenden Lage. Dies stellt den Aufsichtsrat vor die Herausforderung, schnell Entscheidungen treffen zu müssen. Bei einer Beteiligung des Bundes und einer entsprechenden Vergabe von Sitzen im Aufsichtsrat ergeben sich künftig auch Änderungen in der Zusammensetzung des Gremiums.

Auch bei Besprechungen des Aufsichtsrats mit den Wirtschaftsprüfern standen bzw. stehen in diesem Jahr einige kritische Diskussionen an. Denn auch die Durchführung der Abschlussprüfung unterliegt den bestehenden Beschränkungen und erschwert die Arbeit der Abschlussprüfer erheblich.

Anders als dies vor der Corona-Krise der Fall war, sollte sich der Aufsichtsrat vom Vorstand derzeit regelmäßig über die Liquiditätslage des Unternehmens informieren lassen. Wie sich auch zeigt, wird die Liquidität bei den Unternehmen derzeit viel intensiver überwacht als dies sonst der Fall ist. Insbesondere durch die Globalisierung der Wirtschaft, die eine rasche Entwicklung des Virus ermöglicht, ergeben sich Herausforderungen an unsere Unternehmen, die es so in der deutschen Unternehmensgeschichte noch nie zuvor gab.

Bei einigen Unternehmen stellt sich die Frage, inwieweit das Geschäftsmodell Potenzial für die Zukunft hat. Auch wenn über die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells keine Zweifel bestehen, ist dennoch unbekannt, wann die massiven Umsatzeinbrüche enden werden.

Fazit: Die Mitwirkung des Aufsichtsrats ist derzeit noch bedeutender, aber auch zeitintensiver, als dies während einer „normalen Krise“ der Fall wäre.

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