Best Practices
Verbesserte Kommunikation: Neugefasste Aktionärsrechte
Anfang September dieses Jahres sind neue EU-Regeln in Kraft getreten, die zu einer Verbesserung der Kommunikation zwischen börsennotierten Unternehmen und ihren Aktionären führen sollen. Nach der neuen Richtlinie über Aktionärsrechte müssen sowohl institutionelle Investoren als auch Vermögensverwalter Informationen über ihre Anlagestrategien sowie ihre Mitwirkungspolitik veröffentlichen. Neben der Verbesserung der Kommunikation soll die neue Richtlinie dazu beitragen, dass die Intermediäre die Aktionärsrechte leichter ausüben können.
Derzeit ist es insbesondere für ausländische Investoren noch immer schwierig, ihre Aktionärsrechte beispielsweise durch die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Abgabe der Stimmrechte auszuüben. Die Aktionärsrechte waren in diesem Jahr insbesondere durch die virtuellen Hauptversammlungen eingeschränkt. Denn anders als bei einer Präsenz-Hauptversammlung mussten die Fragen nicht nur spätestens zwei Tage vor dem Termin der virtuellen Hauptversammlung eingereicht werden. Auch gab es bei Hauptversammlungen in Deutschland keine Möglichkeit für die Aktionäre, Rückfragen auf die erhaltenen Antworten zu stellen.
Wie die Ausübung der Aktionärsrechte erleichtert werden soll
Damit Aktionäre ihre Rechte besser ausüben können, müssen sie zuerst identifiziert werden können. Die Mitliedstaaten der EU müssen daher sicherstellen, dass die Unternehmen das Recht haben, ihre Aktionäre zu identifizieren. Denn nur dann ist sichergestellt, dass sie ihre Aktionärsrechte ausüben können. Andernfalls besteht beispielsweise die Schwierigkeit, die Aktionäre über die Einladung zur Hauptversammlung zu kontaktieren.
In diesem Zusammenhang soll auch die Abgabe der Stimmrechte auf elektronischem Weg erleichtert werden. Denn insbesondere ausländische Investoren nehmen in den meisten Fällen nicht an der Hauptversammlung teil und verzichten auf die Abgabe ihrer Stimmrechte. Die Stimmrechtsabgabe kann allerdings auch nur dann elektronisch erfolgen, wenn die Unternehmen Kenntnis davon haben, wer zu den Aktionären zählt. Daran zeigt sich, wie entscheidend das Recht ist, dass beispielsweise Banken als Intermediäre diese Informationen an die Unternehmen weitergeben müssen. Denn in der Regel übermitteln die Banken ihren Depotkunden im Online-Banking die Einladungen zur Hauptversammlung der Unternehmen.
Wie mehr Transparenz geschaffen werden soll
Für mehr Transparenz müssen diverse Teilnehmer des Kapitalmarktes nun mehr Informationen veröffentlichen als dies bisher der Fall war. Diese Pflicht betrifft institutionelle Anleger, Vermögensverwalter sowie Stimmrechtsberater. Für diese drei Gruppen wurden jeweils separat festgelegt, welche Informationen sie künftig veröffentlichen müssen. Die genauen Offenlegungspflichten hat die Europäische Kommission in der Richtlinie über die Aktionärsrechte bekanntgegeben.
Mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der neuen Regeln
Die Sanktionen und Maßnahmen bei Verstößen gegen die neue Aktionärsrechte-Richtlinie können die Mitgliedstaaten der EU selbst festlegen. Allerdings weisen die Richtlinien darauf hin, dass die Maßnahmen und Sanktionen sowohl wirksam als auch verhältnismäßig sein müssen. Andernfalls haben sie nicht die gewünschte abschreckende Wirkung. Es wird sich zeigen, wie die Umsetzung der neuen Richtlinie in der Praxis erfolgt und ob die Sanktionsmaßnahmen eine abschreckende Wirkung haben.
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