Governance

Was Aufsichtsräte über die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung wissen sollten

Aufgrund der Welle von Bilanzskandale Anfang der 2000er Jahre wurde die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) gegründet, die am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie prüft die Rechnungslegung der kapitalmarktorientierten Unternehmen. Die DPR möchte mit ihrer Arbeit zu einer wahrhaften und transparenten Rechnungslegung beitragen. Dabei hat die DPR einen hohen Qualitätsanspruch, um dieses Ziel zu erreichen. Alle Mitglieder der Prüfstelle haben einen akademischen Hochschulabschluss und teilweise eine abgeschlossene Promotion, u.a. in Betriebs- und Volkswirtschaftslehre aber auch im Bereich Mathematik. Zudem verfügen alle Mitglieder sowohl über umfangreiche Kenntnisse in der Anwendung der internationalen Rechnungslegungsvorschriften als auch über Erfahrung bei der Erstellung bzw. Prüfung von Jahresabschlüssen.

Der folgende Beitrag stellt nicht nur die Aufgaben der Prüfstelle vor, sondern auch den Ablauf eines Prüfungsverfahrens. Zudem werden die Ergebnisse des Tätigkeitsberichtes der DPR aus dem letzten Jahr dargestellt. Abschließend werden präventive Maßnahmen der Prüfstelle aufgezeigt. Damit will die Prüfstelle mögliche Fehler im Jahresabschluss verringern.

 

Was sind die Aufgaben der DPR?

Die DPR prüft die Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen. Ein Unternehmen wird dann als kapitalmarktorientiert eingestuft, wenn es entweder bereits an der Börse gelistet ist oder einen Antrag auf Börsennotierung gestellt hat. Die DPR prüft, ob der festgestellte Jahresabschluss des Unternehmens sowie der dazugehörige Lagebericht mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung übereinstimmen.

Die DPR legt dabei immer am Jahresende die Prüfungsschwerpunkte für das nächste Jahr fest. Als Prüfungsschwerpunkte werde beispielsweise Standards der internationalen Rechnungslegung festgelegt, bei denen es umfangreiche Änderungen gegeben hat oder bei denen es in der Praxis immer wieder Anwendungsschwierigkeiten gibt. Zu den Prüfungsschwerpunkten dieses Jahres zählen beispielsweise die Prüfung des Konzernlageberichtes, die Prüfung der Segmentberichterstattung sowie die Prüfung der Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Erstanwendung des Standards IFRS 16, der die Leasingverhältnisse regelt.

Die Prüfstelle prüft die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen nicht nur auf Verlangen der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), sondern auch stichprobenweise. Ein Unternehmen, das in einem Index gelistet ist, wird in der Regel alle vier bis fünf Jahre geprüft. Der Prüfungsturnus für alle andere börsennotierten Unternehmen liegt bei acht bis zehn Jahren. In den letzten Jahren hat die DPR jährlich zwischen 80 und 100 Prüfungen durchgeführt. Ein Prüfverfahren dauert in der Regel mehrere Monate.

 

Ablauf eines Prüfverfahrens

Die Prüfung erfolgt in den folgenden drei Teilbereichen:

  1. Prüfungseinleitung
  2. Prüfungsdurchführung
  3. Prüfungsabschluss

 

Die Prüfung wird durch die DPR entweder aufgrund konkreter Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Rechnungslegungsvorschriften, auf Verlangen der BaFin oder aufgrund der Stichprobe eingeleitet.

Die Prüfung erfolgt durch die DPR nur dann, wenn seitens des Unternehmens die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Prüfung besteht. Sofern die Vertreter des Unternehmens diese verweigern, wendet sich die DPR an die BaFin. Anschließend kann die BaFin eine Prüfung der Rechnungslegung des Unternehmens anordnen.

Bei der Durchführung der Prüfung gibt es einen festgelegten Prozess. Zuerst analysiert die DPR das Unternehmen anhand der vorgelegten Unterlagen. Daraufhin erhält das Unternehmen einen Fragekatalog. Dieser wird mit Unterstützung des Abschlussprüfers des Unternehmens bearbeitet und die Fragen in einem Schreiben an die DPR beantwortet. Anschließend werden die Antworten von der DPR ausgewertet. In der Regel wird anhand dieser Antworten ein weiterer Fragekatalog an das Unternehmen zur Beantwortung übermittelt, um weitere Sachverhalte aufzuklären. Diese Schleife kann sich im Einzelfall auch mehrmals wiederholen, bis nach einer abschließenden Anhörung des Unternehmens die Prüfung abgeschlossen werden kann.

Beim Abschluss der Prüfung werden nicht nur Beschlüsse gefasst, sondern auch ein Prüfbericht erstellt. Nach der Reaktion des Unternehmens auf die Prüfungsfeststellung der DPR erfolgen abschließend noch die Informationspflichten. So muss bei einer Fehlerkorrektur beispielsweise die BaFin und ggf. auch an die Staatsanwaltschaft erfolgen. Die Veröffentlichung eines Fehlers wird von der BaFin angeordnet.

 

Tätigkeitsbericht der DPR

Die DPR legt jährlich einen Tätigkeitsbericht der durchgeführten Untersuchungen vor. Der letzte Bericht ist im Januar 2019 erschienen, bei dem die Prüfstelle über die Ergebnisse der Prüfungen aus dem Jahr 2018 berichtet hat. Es wurden insgesamt 84 Prüfungen durchgeführt, bei denen bei 15 % ein Fehler in der Rechnungslegung festgestellt wurde. Die festgestellten Fehler lassen sich in die folgenden beiden Bereiche einordnen:

  1. Umfang und Schwierigkeiten bei der Anwendung der internationalen Rechnungslegung hinsichtlich der Abbildung von Geschäftsvorfällen des Unternehmens
  2. Unzureichende Berichterstattung im Anhang des Geschäftsberichtes sowie im Lagebericht

 

Da die DPR ihre Prüfungsschwerpunkte immer vor dem Beginn der Prüfungen veröffentlicht, wissen die Unternehmen, worauf bei der Prüfung ein besonderes Augenmerk gelegt wird und haben daher einen Anreiz, diese Themenfelder bei der Erstellung des Jahresabschlusses ggf. zu verbessern.

Bei den Prüfungen 2018 haben sich einige Themen herauskristallisiert, bei denen die Prüfstelle besonders häufig Fehler festgestellt hat. Bei den Anwendungsschwierigkeiten der internationalen Rechnungslegung gab es vor allem bei der Darstellung von Unternehmenskäufen bzw. Unternehmensverkäufen häufig Fehler bei der Anwendung, die von der DPR festgestellt wurden.

 

Präventive Maßnahmen gegen Fehler im Jahresabschluss

Die DPR prüft nicht nur Unternehmen auf Fehler in der Rechnungslegung, sondern versucht auch, präventiv tätig zu werden. Dazu gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die ergriffen werden. Dazu zählen neben der Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungen im Folgejahr, Jahresgespräche mit Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aber auch Workshops mit Vorständen bzw. Aufsichtsräten der Unternehmen. Ferner versucht die DPR den Fehlern in der Rechnungslegung mit Öffentlichkeitsarbeit in Form von Vorträgen, Seminaren sowie Aufsätzen in Fachzeitschriften entgegenzuwirken. Die Zielgruppe der Veranstaltungen sind hauptsächlich Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsräte sowie die Personen, die den Jahresabschluss der Unternehmen erstellen.

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