Best Practices

Fortbildung der Aufsichtsräte in Zeiten der Digitalisierung

Der zeitliche Aufwand eines Aufsichtsratsmandates ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Dies liegt unter anderem an den zunehmenden gesetzlichen Vorschriften, aber auch an den Herausforderungen der Unternehmen durch die Digitalisierung bzw. die digitale Transformation.Das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten für Aufsichtsräte wächst daher auch stets. Die Möglichkeiten sind vorhanden. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Art der Wissensvermittlung am besten die Wünsche der einzelnen Aufsichtsräte anbietet. Der folgende Beitrag stellt die verschiedenen Optionen dar, um etwas Licht in den Dschungel zu bringen. Davor wird kurz dargestellt, wie sich der neue Corporate Governance Kodex zum Thema Aufsichtsrat Fortbildung äußert.

 

Was sagt der Deutsche Corporate Governance Kodex dazu?

Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde reformiert und äußert sich dennoch immer noch sehr knapp zum Thema Weiterbildungen. Demnach hat die Gesellschaft die Aufgabe die Mitglieder des Aufsichtsrates bei der Amtseinführung sowie der Aus- und Fortbildung zu unterstützen. Zusätzlich verlangt der Kodex die Berichterstattung über die durchgeführten Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrates.

Mit dieser Formulierung ist die Anwendung in der Praxis sehr breitgefächert möglich. Die notwendige Berichtspflicht wird möglicherweise dazu führen, dass Investoren zunehmend Fortbildungsmaßnahmen für die Mitglieder des Aufsichtsrates einfordern werden. Die Qualität der Aufsichtsratsarbeit wird dadurch erhöht werden, was bei den derzeitigen Herausforderungen für Unternehmen sehr wichtig ist.

 

Möglichkeit 1: Präsenzseminare

Trotz der zunehmenden digitalen Möglichkeiten für Weiterbildungen gibt es immer noch eine Vielzahl an Präsenzseminaren. Diese haben den Vorteil, dass nicht nur Wissen vermittelt wird. Besonders der Austausch mit anderen Aufsichtsräten während des Seminars oder aber in der Pause ist für viele Aufsichtsräte der Grund, an einem Präsenzseminar teilzunehmen.

Vor allem auch Netzwerken in den Pausen kann für die Teilnehmer eines Seminars sehr hilfreich sein. So können beispielsweise die Fühler nach einem potenziellen Kandidaten für die Suche nach einem neuen Aufsichtsrat darüber erfolgen. Wichtig ist daher möglicherweise für den einzelnen Seminarteilnehmer, aus welchem Bereich die anderen Teilnehmer kommen und ob sich möglicherweise interessante Kontakte knüpfen lassen.

Aufsichtsräte haben in der Regel jedoch einen vollen Terminkalender, bei dem sich ein oder sogar zwei freie Tage für eine Weiterbildung oftmals nicht so leicht finden lassen. Auch sind Präsenzseminare häufig mit einem zeitlichen Reiseaufwand verbunden, was das benötigte Zeitbudget weiter beansprucht.

 

Möglichkeit 2: Online-Weiterbildung

Für Aufsichtsräte mit einem vollen Terminkalender bietet eine Online-Schulung die Möglichkeit, sich die Zeit für die Weiterbildung nach den individuellen Bedürfnissen selbst einzuteilen. Dadurch können zudem nicht nur die Kosten, sondern vor allem auch die Zeit für weite Reisen zur Anfahrt an den Seminarort eingespart werden.

Bei Online-Schulungen gibt es verschiedene Varianten, welche Medien eingesetzt werden. In den letzten Jahren hat das Angebot an Videos deutlich zugenommen. Im Gegensatz zu Podcasts bieten Videos die Möglichkeit der Visualisierung der Inhalte. Insbesondere bei komplexen Themen ist der Einsatz von grafischen Darstellungen zur Verdeutlichung der theoretischen Inhalte für die Lernenden sehr hilfreich. Bei anderen Themen sind Podcasts ebenso eine gute Möglichkeit. Wichtig ist dabei jedoch, dass eine Videosequenz bzw. ein Podcast jeweils nicht zu lang sind. Eine kurze und prägnante Aufbereitung der Inhalte ermöglicht so, dass dies auf der Zugfahrt von einem zum anderen Kunden angehört werden kann.

Je nach Ausgestaltung des Online-Seminars gibt es allerdings keine Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen. Auch wenn der Austausch in einem Forum möglich ist, kann dieser dennoch nicht das persönliche Kennenlernen ersetzen. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied jedoch vor allem auf die fachlichen Inhalte Wert legt und der persönliche Austausch eher von geringer Bedeutung sind, können Online-Schulungen eine gute Möglichkeit für eine Weiterbildung sein.

 

Möglichkeit 3: Kombination von Präsenz und Online-Weiterbildung

Sowohl Präsenz- als auch Online-Schulungen haben beide ihre Vorteile. Für alle, die jedoch den Mix aus beidem haben möchten, bietet sich die Kombination der beiden Varianten an, das sog. Blended Learning. In diesem Fall werden die beiden Varianten miteinander kombiniert, sodass die jeweiligen Nachteile an Bedeutung verlieren.

In der Regel beginnt bei einer Kombination die Weiterbildung mit einer Präsenzphase, in der unter anderem die Ziele und der Aufbau der Weiterbildung erläutert werden. Auch das gegenseitige Kennenlernen und die Bearbeitung erster theoretischer Inhalte sind in der Regel Bestandteil des sog. Kick-offs. Nach dem Kick-off findet eine mehrwöchige Phase statt, in der die Teilnehmer sich vorgegebene Inhalte selbst erarbeiten mit Hilfe Videos und Podcasts. Je nach Ausgestaltung müssen die Teilnehmer auch Fallstudien bearbeiten, die zur Vorbereitung auf die folgende Präsenzphase dienen. Bei der nächsten anstehenden Präsenzphase werden dann die Fallstudien beispielsweise diskutiert.

Zwischen den beiden Präsenzphasen können die Teilnehmer miteinander kommunizieren – beispielsweise in einem Forum des Anbieters der Weiterbildung. Auch die Referenten stehen üblicherweise für Fragen zur Verfügung. Der entscheidende Vorteil im Gegensatz zur vollständigen Online-Schulung ist dabei, dass die Seminarteilnehmer sich beim Schreiben im Forum bereits persönlich kennen. Die gewünschte Vernetzung mit anderen Aufsichtsräten ist daher bei der Kombination der beiden Varianten möglich.

Unabhängig davon, für welche der drei Varianten sich ein Aufsichtsratsmitglied entscheidet: Durch die Weiterbildung bleibt er auf dem neuesten Stand und kann so seiner Verantwortung als Aufsichtsrat nachkommen. Auch wenn es für einzelne Themenfelder immer ein oder mehrere Experten im Gremium gibt, sind bestimmte Grundkenntnisse in diversen Bereichen für alle Aufsichtsräte zwingend erforderlich.

 

 

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