
Cybersicherheit muss eine Gemeinschaftsaufgabe sein, um raffinierten Cyberangriffen wirksam begegnen zu können. Moderne Technologienetzwerke sind hochgradig vernetzt: Ein Angriff in einem Bereich kann sich schnell und mit erheblichen Folgen auf andere Bereiche auswirken — ob in einem anderen Unternehmen, einer anderen Branche oder sogar einem anderen Land. Die Dringlichkeit, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, ist umso größer, wenn die Netzwerke, auf die Länder für die Erbringung kritischer Infrastrukturleistungen angewiesen sind, von staatlichen Akteuren angegriffen werden, die Disruption anstreben. Zu diesen essenziellen Diensten gehören Gesundheit, Finanzen, Wasserversorgung, Verkehr und sogar staatliche Einrichtungen selbst.
Diese Dringlichkeit wurde durch eine jüngste Ankündigung der US-Regierung schärfer beleuchtet: Die chinesische Hackergruppe Volt Typhoon war seit fünf Jahren in die IT-Umgebungen amerikanischer Transport- und Wasserversorgungssysteme eingedrungen. Die Erklärung, mitunterzeichnet von nationalen Cybersicherheitsbehörden in Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland, betonte das Risiko störender Angriffe, die von kompromittierten Netzwerken aus gestartet werden. Der Schutz vor derart weitreichenden und folgenreichen Angriffen ist nur dann erfolgreich, wenn alle Teile des Netzwerks abgedeckt sind — und das erfordert einen kooperativen Ansatz.
In Großbritannien gab die Law Society kürzlich Orientierung für Anwaltskanzleien heraus, nachdem ein Anbieter von IT-Managed-Services für die Rechts- und Beratungsbranche einen Cyberangriff erlitten hatte, der angeblich bis zu 80 Kanzleien betraf — viele von ihnen konnten vorrübergehend nicht mehr auf ihre Aktendaten zugreifen.
Vorfälle wie dieser liefern die Begründung für die NIS2-Richtlinie der EU, die bis Oktober 2024 in nationales Recht jedes EU-Mitgliedstaats umgesetzt werden soll. NIS2 gibt eine Liste von Sicherheitsrisikomanagementmaßnahmen vor, die wesentliche und wichtige Einrichtungen umsetzen müssen, um Netz- und Informationssysteme zu schützen. Ziel ist ein höheres gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU. Die Richtlinie soll die kollektive Widerstandsfähigkeit stärken, die Fähigkeit von Organisationen verbessern, Cybersicherheitsvorfälle zu bewältigen und sich schneller davon zu erholen, und Cybersicherheitsstandards in Schlüsselindustrien und deren Lieferketten anheben. Durch verbindliche Mindestanforderungen soll die Wahrscheinlichkeit verringert werden, dass Cyberangriffe Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaften und Volkswirtschaften beeinträchtigen — und die Wirkung der Angriffe, die dennoch stattfinden, minimiert werden.
NIS2 ist — wie der Name andeutet — nicht der erste Versuch, Cybersicherheitsstandards gemeinsam zu verbessern. Diese Version behebt Schwächen der früheren Richtlinie, erweitert den Kreis der erfassten Organisationen und Sektoren, stärkt die Harmonisierung und internationale Zusammenarbeit und macht präzisere Vorgaben zu Fristen und Inhalten bei der Vorfallsmeldung.
NIS2 wird die Governance-, Risiko- und Compliance-Praxis wesentlicher und wichtiger Einrichtungen in 18 Sektoren verändern, aufgeteilt in hochkritische und andere kritische Sektoren. Beispiele: Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasser und Abfallentsorgung, digitale Infrastruktur, IKT-Dienstleistungsmanagement, Post- und Kurierdienste, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie digitale Anbieter.
Darüber hinaus gilt NIS2 in vier weiteren zentralen Bereichen:
Organisationen, die NIS2 nicht einhalten, müssen mit einem breiten Spektrum an Sanktionen rechnen:
Die Einhaltung der NIS2-Richtlinie erfordert, dass Organisationen jederzeit eine klare Sicht auf ihre Cybersicherheitsleistung haben — mit wirksamen Kontrollen und einem kontinuierlichen Monitoring, das den Leitungsorganen die nötige Sicherheit gibt.
Aus Governance-Perspektive setzt die Richtlinie auch voraus, dass Mitglieder der Leitungsorgane wesentlicher und wichtiger Einrichtungen eine NIS2-Schulung absolvieren, damit sie Cybersicherheitsrisiken erkennen und priorisieren können und in der Lage sind, ihre Risikomanagementpflichten wirksam wahrzunehmen.
Über die eigene Organisation hinaus ist ein erweitertes Drittparteirisikomanagement unabdingbar. Es muss gewährleisten, dass Cybersicherheitsrisiken bei Schlüsselunternehmen in der Lieferkette identifiziert und gesteuert werden und dass die Lieferkette angemessene technische, operative und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung ihrer Netz- und Informationssysteme implementiert hat.
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Die vielfältigen Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen, erfordert einen einheitlichen Ansatz für Governance, Risiko und Compliance. Organisationen brauchen Transparenz über alle Bereiche des Cybersicherheits- und Drittparteirisikos, um den Leitungsorganen die erforderliche Sicherheit zu bieten.
Die Diligent One Platform kann diese Sicherheit liefern. Diligent bietet integrierte Lösungen für interne Kontrollen, Enterprise- und Drittparteirisikomanagement sowie Compliance — und unterstützt Risikopraktiker und Leitungsorgane mit einer einzigen Quelle der Wahrheit. Diese Daten sind entscheidend für fundierte Entscheidungen, vorausschauende Planung und schnelles Handeln bei erheblichen Cybersicherheitsvorfällen.
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